Vereinbarung

 

zwischen

 

Dr. sc. math. Hartwig Thomas

Lindenbachstrasse 28

8006 Zürich                        nachfolgend Kunde genannt

 

und

 

Die Schweizerische Post

PostFinance

Nordring 8

3030 Bern                        nachfolgend Post genannt

 

 

  1. Der Kunde ermächtigt die Post in einem separaten Dokument, an seiner Stelle beim Office of Foreign Assets Control (OFAC) die dort blockierten Gelder aus seinen Transaktionen

(040920 CH 7047 0007) CHF 981.36 / USD 764.00 / Valuta 22.09.2004 und

(040920 CH 7047 0008) CHF 981.36 / USD 764.00 / Valuta 22.09.2004

herauszuverlangen.

 

  1. Die Post vergütet dem Kunden rückwirkend den Gegenwert der Transaktionen und zusätzlich den Betrag von CHF 37.28 für seine Aufwände, insgesamt also CHF 2000 durch Gutschrift auf seinem Postkonto binnen 15 Tagen nach beidseitiger Unterzeichnung dieser Vereinbarung. Im Gegenzug ermächtigt der Kunde die Post, nach erfolgter Rückerstattung der blockierten Gelder durch das OFAC den entsprechenden Zahlungseingang seinem Konto ohne vorgängige Ankündigung wieder zu belasten.

 

  1. Die Parteien erklären sich mit der Erfüllung der vorliegenden Vereinbarung in dieser Sache per Saldo aller Ansprüche und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht als vollständig auseinandergesetzt.

 

  1. Die Vereinbarung wird zweifach angefertigt. Die Parteien erhalten je ein unterzeichnetes Exemplar.

 

 

            (Ort und Datum)

8006 Zürich, 11. Dezember 2004

 

 

 

 

Dr. Hartwig Thomas                        Die Schweizerische Post

                        PostFinance