Vereinbarung
zwischen
Dr. sc.
math. Hartwig Thomas
Lindenbachstrasse 28
8006 Zürich nachfolgend Kunde genannt
und
Die Schweizerische Post
PostFinance
Nordring 8
3030 Bern nachfolgend Post genannt
- Der
Kunde ermächtigt die Post in einem separaten Dokument, an seiner Stelle
beim Office of Foreign Assets Control (OFAC) die dort blockierten Gelder
aus seinen Transaktionen
(040920 CH 7047 0007) CHF 981.36 / USD 764.00 /
Valuta 22.09.2004 und
(040920 CH 7047 0008) CHF 981.36 /
USD 764.00 / Valuta 22.09.2004
herauszuverlangen.
- Die
Post vergütet dem Kunden rückwirkend den Gegenwert der Transaktionen und
zusätzlich den Betrag von CHF 37.28 für seine Aufwände, insgesamt also CHF
2000 durch Gutschrift auf seinem Postkonto binnen 15 Tagen nach
beidseitiger Unterzeichnung dieser Vereinbarung. Im Gegenzug ermächtigt
der Kunde die Post, nach erfolgter Rückerstattung der blockierten Gelder
durch das OFAC den entsprechenden Zahlungseingang seinem Konto ohne
vorgängige Ankündigung wieder zu belasten.
- Die
Parteien erklären sich mit der Erfüllung der vorliegenden Vereinbarung in
dieser Sache per Saldo aller Ansprüche und ohne Anerkennung einer
Rechtspflicht als vollständig auseinandergesetzt.
- Die
Vereinbarung wird zweifach angefertigt. Die Parteien erhalten je ein
unterzeichnetes Exemplar.
(Ort und Datum)
8006 Zürich, 11. Dezember 2004
Dr. Hartwig Thomas Die Schweizerische Post
PostFinance