Hartwig Thomas

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Schweiz

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Die Schweizerische Post

PostFinance

Abklärungen International

Patrick Noth

Freiburgstrasse 453

3002 Bern


Zürich 11. Dezember 2004

Betr.: Meine Überweisung zu Gunsten Cuba Real Tours Ltd.

Sehr geehrter Herr Noth,

 

ich habe heute in der Post Ihr Schreiben in obiger Sache erhalten, mit welchem Sie auf zwei Anforderungen meinerseits vom 1.11.2004 und meine Nachfrage vom 7.12.2004 reagieren. Die verschiedenen Teile dieses Schreibens sind von verschiedenen Personen unterzeichnet: Patrick Noth (Produktmanager), Daniel Krebs (Stv. Leiter Crossborder Payments & Relations), Armin Brun (Stv. Director PostFinance), Nicole Walker (Leiterin Crossborder Payments), Christoph Jörg (Datenschutz-Beauftragter PostFinance), Hans Dobmann (Stv. Leiter Compliance). Ich bitte Sie, meine Antwort diesen genannten Beteiligten weiterzuleiten.

Auch wenn ich nicht ganz mit allem einverstanden bin, was Sie mir schreiben, möchte ich Ihnen zuerst meinen Dank und meine Freude darüber aussprechen, dass die PostFinance eine Spende an den Verein Camaquito überweisen wird. Ich habe den Vorstand des Vereins von diesem Vorhaben informiert, welcher sich ebenfalls sehr erfreut über diese Geste zeigt.

Zusätzlich zum von Ihnen und Daniel Krebs unterzeichneten Begleitschreiben enthält Ihre Sendung eine a) von Christoph Jörg und Hans Dobmann verantwortete Antwort auf mein Auskunftsbegehren über die bei PostFinance geführten Daten, b) eine von Ihrem Rechtsdienst erstellte und auf Englisch übersetzte Vollmachtserklärung (Power of Attorney) und c) einen von Armin Brun und Nicole Walker unterzeichneten Vorschlag zu einer Vereinbarung zwischen der Post und mir (in zweifacher Ausführung).

Auskunftsbegehren über die bei PostFinance geführten Daten

Mit der Antwort auf mein Auskunftsbegehren bin ich nicht zufrieden, da sie offenbar unvollständig ist.[1] Wenn die PostFinance gemäss Punkt d. Ihrer Auskunft „grundsätzlich keine Angaben an Dritte weiterleitet, es bestehe denn eine gesetzliche Verpflichtung dazu“, wie kommt es dann, dass mir dieselbe PostFinance im Oktober 2004 mitteilt, dass das U.S. Department of the Treasury nicht nur die Daten meiner Transaktionen vom 20.09.2004 sondern auch mein Geld bei sich speichert? Aus dieser Tatsache schliesse ich, dass die PostFinance direkt oder indirekt der U.S. Regierung die Daten und das Geld überreicht hat. Damit unterstellt sie sämtliche Kunden, welche Dollartransaktionen beauftragen den fremden Richtern in Washington und macht sich zum ausführenden Organ der aussenpolitischen Entscheide der USA, die mit Hilfe von Beschlagnahmungen substanzieller Geldbeträge privater Schweizer Bürger offenbar auch bei schweizerischen Inlandtransaktionen durchgesetzt werden sollen. Besonders unschön an diesem Vorgehen ist die Tatsache, dass einem in der Schweiz wohnhaften Schweizer nicht einmal diejenigen legalen und demokratischen Mittel, sich zu wehren, zur Verfügung stehen, die ein US-Bürger im selben Fall hat. Aus der Tatsache, dass heute sechs Schweizer Filmemacher in Havanna ihre Filme zeigen dürfen (NZZ vom 11.12.2004), schliesse ich, dass für Schweizer Bürger ein Aufenthalt in Kuba nicht illegal ist, dass also keine „gesetzliche Verpflichtung“ für die PostFinance besteht, die amerikanischen Gesetze gegen mich durchzusetzen. Einem eidgenössischen Institut wie der Post stünde es wohl an, sich an die eidgenössische Aussenpolitik zu halten, und nicht die amerikanische Aussenpolitik in vorauseilendem Gehorsam und ohne transparente Information ihrer Kunden vermittels Beschlagnahmung von Geldmitteln durchzusetzen.

Da gemäss Punkt d. desselben Schreibens nur solche Partner von der Post Angaben über meine Transaktionen erhalten, die ihrerseits gesetzlich oder vertraglich zur Einhaltung der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung verpflichtet wurden, muss in diesem Fall entweder die PostFinance oder einer ihrer Partner gegen das Gesetz oder die vertragliche Verpflichtung verstossen haben. Aus den Begleitumständen wird deutlich, dass es sich um eine häufige und systematische Verletzung der Gesetze handelt, die jeden Postkonto-Inhaber trifft, wenn er eine Dollartransaktion in Auftrag gibt. Gemäss Datenschutzgesetz bleibt die PostFinance auskunftpflichtig bezüglich der Daten, die bei der US-Regierung über mich gespeichert sind, da sie diese an die US-Regierung direkt oder indirekt weitergegeben hat. Deshalb fordere ich Sie auf, mir einerseits sämtliche Partner zu nennen, denen Sie Daten über meine Kontotransaktionen zukommen liessen, und andererseits sämtliche solche Partner aufzufordern, mir mitzuteilen, welche Daten sie über mich gespeichert haben. Da diese ihrerseits ja die schweizerischen Gesetze zum Postgeheimnis und zum Datenschutz einhalten müssen, fordere ich auch Auskunft über sämtliche Daten- und Geldübergaben dieser Partner an Dritte.

Ich muss davon ausgehen, dass die PostFinance meine Transaktionen einem Partner (es wurden am Telefon von verschiedenen Mitarbeitern der PostFinance die Firmen Western Union bzw. von Banker’s Trust als Partner genannt) weitergegeben hat, welcher sowohl Geld als auch Daten direkt oder indirekt an das US Department of the Treasury weitergegeben hat. Es ist wahrscheinlich, dass damit auch sämtliche Polizei- und Geheimdienstorgane (FBI, CIA, NSA, ...) der amerikanischen Verwaltung eine Fiche über mich angelegt haben, in der meine sämtlichen Dollar­trans­aktionen der letzten Jahrzehnte gespeichert sind. Der mir aus dieser Verletzung des Postgeheimnisses und der Gesetze zum Datenschutz durch die PostFinance erwachsene Schaden ist erheblich. Ich muss in Zukunft bei Reisen in die USA mit Schwierigkeiten bei der Einreise rechen – von der Visums­ver­wei­ge­rung bis zur Inhaftierung. In diesem Punkt sind die PostFinance und ich also keineswegs „vollständig aus­ein­ander­gesetzt“.

Damit ich wenigstens annähernd beurteilen kann, wie gross der Schaden (abgesehen von der beschlagnahmten Summe) ist, muss ich also Ihren internen Datenschutzbeauftragten auffordern, mir exakt mitzuteilen, welchen Drittparteien meine Daten (und mein Geld!) übergeben wurden und wie beides seinen Weg nach Washington fand. Die von Ihnen vorgelegte Auskunft über gespeicherte Daten ist unvollständig, da sie nicht wiedergibt, welche Daten bei der US-Regierung über mich gespeichert sind, welche dieser von der PostFinance (zusammen mit dem Geld) überreicht wurden.

Vereinbarung

Leider bin ich aus diesen Gründen auch nicht mit Ihrem Entwurf einer Vereinbarung einverstanden. Der von Ihnen formulierte Entwurf geht weit über das hinaus, was mir Patrick Noth telephonisch angekündigt hat. Es war da von einer Abtretenserklärung im Gegenzug zur Vergütung der Gelder die Rede, auf die ich ohnehin einen Anspruch habe. Ich habe nichts dagegen, eine solche Abtretenserklärung zu unterzeichnen, da ich ja nicht darauf bestehe, die mir von der PostFinance geschuldete Summe doppelt zu erhalten. Wenn es denn nicht möglich ist, die Gelder anders zurückzufordern, als mittels Rücktransaktion auf mein Konto, bin ich gerne bereit, die PostFinance zu ermächtigen, diese rückerstatteten Gelder sofort wieder meinem Konto zu belasten, sofern mir die PostFinance vorher die von mir geforderten Beträge schon anderweitig gutgeschrieben hat.

Punkt 3. der von Ihnen vorgeschlagenen Vereinbarung hat aber überhaupt nichts mit dem telephonisch Vereinbarten zu tun. Das Problem der Verletzung des Postgeheimnisses und der Gesetze zum Datenschutz, stellt einen Schaden dar, der nicht mit der Auszahlung von CHF 2000 abgegolten wird, auf die ich ohnehin einen Anspruch habe. Die Post­Finance begibt sich in ein seltsames Zwielicht, wenn sie die Erlaubnis zur Nichteinhaltung der Schweizer Gesetze zum Postgeheimnis und zum Datenschutz mit der Auszahlung von ohnehin geschuldeten CHF 2000 erkaufen zu können glaubt. Die Tatsache, dass die CIA mit Hilfe der PostFinance über hunderttausende von Schweizer Bürgern Fichen mit Angaben über sämtliche Dollartransaktionen anlegen konnte und kann, ist ein Offizialdelikt, an dessen Verfolgung der eidgenössische Datenschutzbeauftragte auch nicht gehindert werden könnte, wenn ich ihm mitteilte, dass ich den strittigen Betrag ausbezahlt erhalten habe. „Gegenstandslos“ ist meine Intervention bei diesem für mich jedenfalls in keiner Weise geworden, da der aus dieser Verletzung des Postgeheimnisses resultierende Schaden bei späteren USA-Reisen ja nach wie vor besteht.

Schliesslich bin ich der Meinung, dass meine Anstrengungen, diesen Fall beim Datenschutzbeauftragten, bei den Behörden, Medien und Politikern zur Kenntnis zu bringen, keinesfalls zum „Nachteil der Post“ (Punkt 3 der Vereinbarung, zweiter Halbsatz) gereicht. Ich bin grundsätzlich ein zufriedener Kunde der Post, und bin davon überzeugt, dass alles was den Kunden nützt auch der Post nützt. Nur einem Gesetzesbrecher gereicht es „zum Nachteil“,  wenn man von ihm fordert, sich an die Gesetze zu halten. Der PostFinance erwächst aus dieser meiner Aktivität sicher kein Nachteil. Wenn ich darauf hinweise, dass die Post seit Jahren der CIA hilft, Fichen über Schweizer Bürger anzulegen, so ist dies konstruktive Kritik, deren Berücksichtigung der PostFinance sogar Vorteile bringen kann. Ich hoffe, dass die PostFinance sich von denjenigen Geschäftspartnern trennt, welche das schweizerische Postgeheimnis und die schweizerische Gesetzgebung zum Datenschutz grob verletzt haben. Es gibt in der Schweiz wahrlich genügend Finanzinstitute, welche fähig sind, Dollars auf dem Devisenmarkt zu kaufen, ohne sämtliche Dollartransaktionen unter der Fuchtel der Richter in Washington abzuwickeln. Auch die Einforderung der Gelder einer Transaktion, die am 20.9.2004 von meinem Konto abgebucht wurde und ihren Empfänger nie erreicht hat, kann nicht als Aktivität „zum Nachteil der PostFinance“ ausgelegt werden.

Vorschlag zum weiteren Vorgehen

Ich schlage vor, die beiden Problembereiche Rückforderung und Datenschutz sauber voneinander zu trennen.

Um der Rückforderung möglichst wenig Hindernisse in den Weg zu legen, erhalten Sie die von mir unterschriebene Vollmacht (Power of Attorney), sowie zwei von mir unterschriebene Kopien eines Gegenvorschlags zu Ihrer Vereinbarung, welche die von Ihnen gewünschte Abtretenserklärung enthält. Da wegen politischer Veränderungen seit dem 20.9.2004 zum heutigen Zeitpunkt nur eine Rückerstattung, nicht aber eine Gutschrift auf dem Begünstigtenkonto in Frage kommt, habe ich diese Option in meinem Vorschlag weggelassen. Ebenso habe ich Ihren Punkt 3. gänzlich aus meinem Vereinbarungsvorschlag entfernt. Ich fordere Sie auf, mir ein Exemplar davon unterschrieben zurückzusenden, und den geforderten Betrag von CHF 2000 umgehend gutzuschreiben.

In Sachen Datenschutz fordere ich die PostFinance auf, mir sämtliche Drittpartner zu nennen, denen meine Dollartransaktionen übergeben wurden und werden. Schliesslich fordere ich sie dazu auf, mir den Inhalt sämtlicher über mich in den USA angelegter Fichen bekanntzugeben, welche auf Grund der Daten- und Geldlieferungen der PostFinance über mich angelegt wurden. Diese Forderung werde ich dem eidgenössischen Datenschutzbeauftragten, dem eidgenössischen Amt für auswärtige Angelegenheiten und ausgewählten Vertretern der Politik und der Medien bekannt geben.

 

Mit besten Grüssen

Hartwig Thomas

 



[1] Sie ist auch nicht auf dem neuesten Stand, da mein Umzug von der Sempacherstrasse 22, 8032 Zürich an die Lindenbachstrasse 28, 8006 Zürich nicht registriert ist. Es wäre angenehm, wenn entweder die Mutationsmeldungen an die Post auch der PostFinance bekanntgegeben würden, oder wenigstens im Yellownet eine Möglichkeit zur Mitteilung von Mutationen bestünde.