Dr. sc. math. Hartwig Thomas

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Die Schweizerische Post

PostFinance

Nordring 8

3030 Bern

 

Zürich 7. Dezember 2004

Betr.: RÜckForderung der Transaktionen 32 2004 195803/ 32 2004 195802

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 1. November 2004 übermittelte ich Ihnen meine Rückforderung der oben genannten Transaktionen zusammen mit einer ausführlichen Begründung. Am 22. November 2004 erhielt ich einen Anruf von Ihrem Patrick Noth in dieser Sache. Er sagte mir zu, dass die PostFinance mir den von meinem Konto am 20. September 2004 abgebuchten Betrag von CHF 1962.72 sowie die mir seitdem entgangenen Zinsen „aus Kulanzgründen“ zurückzahlen würde. Als Gegenleistung müsse ich eine Abtretungserklärung unterschreiben, in der festgehalten wird, dass dieser Betrag bei einer allfälligen Retournierung des US Department of the Treasury der PostFinance gehört. Ich hielt fest, dass ich die Rückzahlung eines Betrags, der am 20. September 2004 von meinem Konto abgebucht wurde, den Empfänger jedoch nie erreicht hat, nicht für Kulanz sondern für eine Pflicht der PostFinance halte. Ich sagte zu, dass ich eine solche Abtretungserklärung unterschreiben würde. Herr Noth meinte, ich würde die vom Rechtsdienst ausgearbeitete Formulierung per Post zur Unterschrift zugeschickt erhalten.

Ausserdem bat er mich noch einmal, das Antragsformular des US Department of the Treasury auszufüllen, da nur der ursprüngliche Auftraggeber der Transaktion berechtigt sei, die Gelder zurückzufordern. Ich sehe immer noch nicht ein, warum ich einer US Behörde einen Antrag stellen soll, da ich eine Überweisung vom Postcheckamt Zürich an die UBS Zürich getätigt habe und niemals einen Auftrag erteilte, dieses Geld zuerst zur Bewilligung der Transaktion mit Option auf Rückbehaltung nach Washington zu schicken. Ich erklärte mich aber bereit, die PostFinance zu bevollmächtigen, die Rückforderung dieser Gelder in meinem Namen vorzunehmen. Sofern die juristisch akzeptable Formulierung einer solchen Bevollmächtigung vom Rechtsdienst der PostFinance vorbereitet würde, würde ich diese unterschreiben. Da ich ausserdem generell gute Erfahrungen mit der PostFinance gemacht habe, sei ich ausserdem aus Kulanzgründen bereit, einen Antrag der PostFinance an Washington auf sachliche Korrektheit zu prüfen.

Seit dem 22. November 2004 warte ich nun darauf, dass ich entweder eine Abtretenserklärung zur Unterschrift in der Post vorfinde oder die Zahlung des von der PostFinance geschuldeten und zugesagten Betrags auf meinem Konto erscheint. Beides ist bis heute nicht eingetroffen. Aus diesem Grund sehe ich mich veranlasst, heute meine Forderung auf Rückerstattung zu wiederholen. Ich fordere Sie daher auf, bis zum 15. Dezember 2004 meinem Postcheckkonto 80-72872-6 den Betrag von CHF 2000 gutzuschreiben, der sich zusammensetzt aus den am 20. September 2004 abgebuchten CHF 1962.72 und CHF 37.28 für die seither für mich entstandenen Umtriebe und den Zinsverlust. Nach dem 15. Dezember 2004 werde ich mich gezwungen sehen, meine Forderung um die Geltendmachung von Anwaltskosten zu erhöhen.

Mit freundlichen Grüssen

Hartwig Thomas